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Abrechnungsbetrug mit Totenschein beenden und Hinterbliebene entlasten


„Trauernde Angehörige sind bislang verpflichtet, einen Arzt oder eine Ärztin zur Feststellung des Todes zu rufen und die vollen, oftmals zu hoch berechneten Kosten zu tragen. Ihnen in solch einer Ausnahmesituation auch noch die Prüfung der Richtigkeit der ärztlichen Rechnungen aufzubürden, ist unzumutbar. Die Krankenkassen sollen den Totenschein zahlen. So viel sollte uns die Würde unserer Verstorbenen und ihrer Angehörigen wert sein“, so Achim Kessler, Sprecher für Gesundheitsökonomie und Obmann im Ausschuss für Gesundheit der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.


Achim Kessler weiter: „Meine Fraktion DIE LINKE hat mit einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 18/9297) schon vor zwei Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass das bisherige Verfahren Möglichkeiten zum Abrechnungsbetrug bietet. Die Bundesregierung hat eine Kostenübernahme der Todesfeststellung aber abgelehnt.

Doch auch heute noch begegnen uns zuhauf Presseberichte zu Betrugsfällen, in denen Ärztinnen oder Ärzte die vorgesehenen Gebühren überschreiten. Vor allem Angehörige mit geringem Einkommen trifft es hart, wenn sie 100 Euro oder mehr für einen Totenschein aufbringen müssen.


Meine Fraktion hat deshalb einen Antrag (BT-Drucksache 19/8274) in den Bundestag eingebracht, der diese Ungerechtigkeit durch die Aufnahme der Todesfeststellung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse beendet. Das würde Hinterbliebene entlasten und die Möglichkeit des Betrugs effektiv ausschließen.“

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