„Die Bundesregierung hält an der Verschiebung der neuen Heilmittelrichtlinie auf den 1. Januar 2021 fest und verweigert Ausgleichszahlungen für die Heilmittelerbringenden. Dies geht aus einer von mir an die Bundesregierung gestellten Schriftlichen Frage zur Schaffung kurzfristiger und unbürokratischer Übergangsregelungen hervor“, so Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.
Kessler weiter: „Zu spät eingereichte Zertifizierungsanträge privatwirtschaftlicher Arztsoftwareanbieter dürfen nicht dazu führen, dass den Heilmitterbringern finanzielle Nachteile entstehen. Wenn sich der ursprüngliche Zeitplan aufgrund von technischen Schwierigkeiten schon nicht umsetzen lässt, muss die Bundesregierung zumindest für das letzte Quartal 2020 kurzfristige und unbürokratische Übergangsregelungen schaffen, um die für die nächsten drei Monate entstehenden finanziellen Nachteile auszugleichen. Es darf nicht sein, dass die Heilmittelerbringer durch das Versagen Dritter weitere drei Monate auf die Anpassung ihrer Vergütung warten müssen. Gerade in einer Zeit, in der ohnehin zahlreiche Praxen aufgrund der Corona-bedingten Verdienstausfälle von Existenzsorgen geplagt sind, stellt die Verzögerung beim Inkrafttreten der neuen Heilmittelverordnung eine unzumutbare Belastung dar.“
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