25.04.18 - Antrag - Drucksache Nr. 19/1827
Beamtinnen und Beamte sind faktisch gezwungen, sich privat zu versichern: Im Falle einer Absicherung über die Gesetzliche Krankenversicherung müssen sie die kompletten Beiträge, inklusive Arbeitgeberbeitrag, selbst zahlen, während in der Privaten Krankenversicherung für sie Beihilfe gezahlt wird. Diese Ungerechtigkeit wollen wir beseitigen und den Beamtinnen und Beamten ein echtes Wahlrecht geben.
Comentários