30.07.18 - Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 19/3506
Auch nach den Änderungen durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sind die Einkommen selbstständiger Heilmittelerbringer*innen nach deren Aussagen zu niedrig, beispielsweise um eine eigene Alterssicherung aufzubauen. Zugleich beinhaltete das HHVG eine Transparenzklausel, nach der die gezahlten Arbeitsentgelte für Angestellte auf Anfrage offen gelegt werden müssen. Die KA erfragt bisherige Wirkungen der Regelungen durch das HHVG und mögliche Alternativen.
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