top of page
  • achimkesslerma03

Hessens Schlaganfallversorgung darf nicht durch Rückforderungen der Krankenkassen gefährdet werden

Pressemitteilung, Berlin, 8. November 2018

„Ich habe bereits gewarnt, dass der Rückzug von Krankenhäusern aus der Schlaganfall-Behandlung droht, wenn Krankenkassen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Juni 2018 zum Anlass nehmen, Leistungen nicht mehr oder geringer zu vergüten.

Leider geschieht nun genau das: Die AOK-Hessen fordert von hessischen Kliniken kurzfristig eine rückwirkende Aufrechnung der Vergütungen der Behandlung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten für die Jahre 2014 bis 2016. Besonders die schnelle Versorgung von Menschen, die in ländlichen Regionen einen Schlaganfall erleiden, ist dadurch künftig in Frage gestellt“, erklärt Achim Kessler, hessischer Bundestagsabgeordneter und Obmann im Gesundheitsausschuss der Fraktion DIE LINKE.


Kessler weiter: „Ich begrüße, dass Bundesgesundheitsminister Spahn angekündigt hat, die Finanzierung der bestehenden Schlaganfalleinheiten zu sichern. Es darf jedoch nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. Denn die schnelle und qualitative Versorgung nach einem Schlaganfall in den ländlichen Regionen Hessens ist durch die Neuauslegung des Operations- und Prozedurenschlüssels ernsthaft bedroht. Es muss schnell gehandelt werden, damit Patientinnen und Patienten nach einem Schlaganfall auch weiterhin schnell und gut versorgt werden, denn nach einem Schlaganfall kommt es auf jede Minute an.“

8 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Beitrag: Blog2 Post
bottom of page