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Meine Rede zum "Digitale Versorgung Gesetz"

Mit den Regelungen zur elektronischen Patientenakte im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wird das Versprechen auf die eigene Datenhoheit und informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten gebrochen. Sie werden nicht entscheiden können, welche Daten für welche Ärzte oder Therapeuten sichtbar sind. Dieses „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ ist ein Armutszeugnis nach den vielen Jahren der Entwicklung und den hohen Ausgaben, die in die Entwicklung der Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte geflossen sind. Die Interessen der IT-Industrie dürfen nicht auf Kosten der Patientinnen und Patienten und der Solidargemeinschaft bedient werden!




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