Sehr geehrter Herr Jung,
wohnungslose und obdachlose Menschen sind besonders massiv von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie betroffen. Der oftmals schlechte gesundheitliche Zustand macht sie besonders anfällig für schwere Verläufe von Infektionserkrankungen, das bestehende Hilfesystem ist nicht annähernd auf notwendige Maßnahmen vorbereitet. So sind in Notunterkünften keine Einzelunterbringungen möglich, gesundheitliche Versorgungssysteme sind für viele Wohnungsund Obdachlose gar nicht oder nur eingeschränkt zugänglich und selbst “Finanzquellen“ wie das Sammeln von Pfandgut, Betteln oder der Verkauf von Obdachlosenzeitungen sind aufgrund des weitgehenden Rückgangs von Publikumsverkehr in den öffentlichen Straßen nicht mehr gewährleistet.
Viele Einrichtungen für die Drogen- und Wohnsitzlosenhilfe, aber auch für Geflüchtete, Sexarbeiterinnen und –arbeiter sowie für psychisch Kranke werden geschlossen. Auch die Schließung der meisten Tafeln verschärft dieses Problem weiter. Die Situation von Wohnungslosen und Obdachlosen ist besorgniserregend. Die Schwächsten unserer Gesellschaft dürfen in dieser Krisensituation aber nicht allein gelassen werden. Da die Einrichtungen der sozialarbeiterischen Nothilfe in den Vereinbarungen der Bundes- und Landesregierungen nicht erwähnt werden, müssen die Kommunen hier selbst entscheiden.
Als erste Maßnahme zur Verhinderungen einer massenhaften Infektion mit dem Corona-Virus unter Obdachlosen ist es unabdingbar, sofort alle Sammelunterkünfte aufzulösen. Wohnungslose, wie auch Geflüchtete müssen stattdessen in Wohnungen untergebracht werden. Die Kommunen sollten dafür Leerstände und Ferienwohnungen belegen und zur Not auch beschlagnahmen können.
Auch Hotelzimmer sind eine vorrübergehende Option. Gerade tagsüber müssen Wohnungslose ordnungsrechtliche Unterkünfte oder Notunterkünfte aufsuchen können, damit sie sich nicht in häufig stark frequentierten Wohnungslosentagesstätten oder im öffentlichen Raum aufhalten müssen. Die so geschaffenen Räumlichkeiten müssen selbstverständlich geeignet sein, insbesondere für behördlich angeordnete Quarantäne etwa nach einem positiven Test.
Weiterhin ist es unverzichtbar Notfallambulanzen, Notunterkünfte und Tageseinrichtungen, die sich schon heute um wohnungs- und obdachlose Menschen kümmern, mit ausreichenden Schutzausrüstungen und Hilfsmaterial zu versorgen. Auch muss dafür Sorge getragen werden, dass die in Einrichtungen und auf der Straße lebenden wohnungslosen und obdachlosen Menschen mit grundlegenden Hygieneprodukten versorgt werden.
Darüber hinaus sind die Ordnungsbehörden aufgefordert, Menschen, die auf der Straße leben, nicht mit Zwangsmitteln wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen zu belegen. Vielmehr müssen den Betroffenen unterstützende Angebote unterbreitet werden.
Nicht zuletzt sollten die Städte und Kommunen bis zum Beschluss bundeseinheitlicher Regelungen die Kosten für Corona-Teste für Menschen ohne Krankenversicherung, zu denen nicht nur, aber vor allem wohnungslose und obdachlose Menschen gehören, übernehmen. Zusätzlich ist die Einführung und Auszahlung eines Notgeldes angebracht, um wohnungslosen und obdachlosen Menschen eine Mindestsicherung zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Achim Kessler
Dominike Pauli
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