„Die Covid-19-Pandemie wird von Gesundheitsminister Spahn genutzt, um die Akzeptanz für das massenhafte Abfischen von Gesundheitsdaten in der Bevölkerung zu erhöhen. Statt einer Verbesserung der Mindeststandards für den Datenschutz, die angesichts des durch die Krise ausgelösten Booms digitaler Anwendungen wie Telemedizin und Gesundheits-Apps bitter nötig wäre, droht deren weitere Aushöhlung. Wir brauchen endlich ein weitrechendes Datenschutzkonzept, dass das Patienteninteresse voranstellt. Die geltende Delikthaftung muss durch eine Gefährdungshaftung für alle Telematik-Anwendungen ersetzt werden. Nur so kann garantiert werden, dass die Folgen von Datenmissbrauch nicht auf die Versicherten abgewälzt werden“, erklärt Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, mit Blick auf die öffentliche Anhörung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz im Gesundheitsausschuss am 27. Mai. Kessler weiter:
„Der Name Patientendaten-Schutz-Gesetz ist irreführend, denn der Gesetzesentwurf sieht vor, eben diesen Schutz durch die Freigabe von Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) für wissenschaftliche Forschungszwecke zu konterkarieren. Das Netzwerk Datenschutzexpertise kommt zu dem Schluss, dass Betroffene zu Recht der Nutzung ihrer Daten gegenüber skeptisch sein sollten, da keine Garantien zumSchutz ihrer Daten vorgesehen sind. Die Forschungsdatenregelung verstoße gegen europäisches Verfassungsrecht und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit dem Gesetzesentwurf wird zudem, wie der Chaos Computer Club (CCC) in seiner Stellungnahme anmerkt, auf ein unsicheres Verfahren von Zugangsberechtigungen zur Telematikinfrastruktur gesetzt. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte attestiert dem Gesetzesentwurf schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel.
Da DIE LINKE die organisierte Verantwortungslosigkeit gegenüber den Versicherten und die gesetzlich vorgesehene Wirtschaftsförderung privater IT-Konzerne nicht mittragen wird, haben wir selbst zwei Anträge in den Bundestag eingebracht, ‚Patienteninteresse voranstellen und gemeinwohlorientierten Gesundheitsdatenschutz einführen‘ (BT-Drs. 19/18944) und ‚Elektronisches Rezept freiwillig und sicher ausgestalten‘ (BT-Drs. 19/18943).“
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