„Es ist richtig, neue technologische Möglichkeiten wie die Telemedizin zu nutzen. Aber nicht die Interessen der IT-Industrie, sondern die der Patientinnen und Patienten müssen im Mittelpunkt stehen“, kommentiert Achim Kessler, Sprecher für Gesundheitsökonomie der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die Debatte zur Lockerung des Fernbehandlungsverbots auf dem 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt.
Kessler weiter:
„Online- oder Videosprechstunden können ohne Frage sinnvolle Ergänzungen zu bereits bestehenden Angeboten darstellen. Wer telemedizinische Anwendungen nicht nutzen kann oder will, muss auch weiterhin wie gewohnt in seine Arztpraxis gehen können. Das persönliche Gespräch und der direkte Kontakt müssen die Basis der medizinischen Versorgung bleiben.
Strukturelle Probleme medizinisch unterversorgter Regionen, gerade im ländlichen Raum, können nur bedingt durch telemedizinische Anwendungen behoben werden. Gerade für hochaltrige Patientinnen und Patienten ist ein persönlicher Kontakt mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten unabdingbar. Auch Personen, die nicht technikaffin und von Sprachbarrieren oder anderen Formen von Beeinträchtigung betroffen sind, werden durch Telemedizin ausgeschlossen. Es muss sichergestellt werden, dass der angepriesene Zeit- und Behandlungsgewinn auch tatsächlich zu einer Verbesserung führt, vor allem für schwer kranke und immobile Patientinnen und Patienten.
Für DIE LINKE ist klar: Der Anspruch einer wohnortnahen medizinischen Versorgung darf nicht zugunsten von eHealth-Anwendungen aufgegeben werden. Telemedizin kann bei entsprechendem Nutzennachweis zwar unbestritten die medizinische Versorgung ergänzen, sollte den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt jedoch nicht ersetzen.“
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